Die Europäische Union plant bedeutende Änderungen ihrer Weinsektorvorschriften im Rahmen des „Weinpakets“. Es wird erwartet, dass EU-Agrarkommissar Christophe Hansen diese Initiative ankündigen wird.
Diese Maßnahmen, die als Reaktion auf Branchenkonsultationen im Rahmen der hochrangigen EU-Weingruppe entwickelt wurden, befassen sich mit Produktionspotenzial, Werbestrategien und Kennzeichnungsstandards. Allerdings müssen diese Vorschläge vor ihrer Umsetzung noch vom Rat und dem Parlament der EU geprüft werden.
Wichtigste Maßnahmen zu Produktions- und Pflanzrechten
Eine der wichtigsten Änderungen im „Weinpaket“ ist die Verlängerung der Genehmigungsfristen für Neuanpflanzungen. Anstelle des bisherigen Systems, das ein Handeln innerhalb eines kürzeren Zeitraums erfordert, gelten Genehmigungen nun bis zu acht Jahre und bieten Winzern damit mehr Flexibilität. Wichtig ist, dass Erzeuger Genehmigungen – sowohl für Neuanpflanzungen als auch für solche, die auf vor dem 1. Januar 2025 erteilten Pflanzrechten beruhen – straffrei widerrufen können, sofern sie die Behörden bis zum 31. Dezember 2026 benachrichtigen.
Darüber hinaus wird es den EU-Mitgliedstaaten gestattet sein, die Ausdehnung von Weinbergen in Regionen einzuschränken, in denen Interventionsmaßnahmen wie Grünlese, Destillation oder Rodung durchgeführt wurden. Diese Bestimmung gibt den einzelnen Ländern die Möglichkeit, das Wachstum von Weinbergen auf nationaler oder regionaler Ebene zu steuern und so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Produktion und Marktstabilität zu gewährleisten.
Finanzielle Unterstützung und Werbemaßnahmen
Im Rahmen des neuen Programms profitieren Fördermaßnahmen in Drittländern von einer verlängerten Konsolidierungsphase von drei auf fünf Jahre. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten höhere Kofinanzierungssätze für Klimaschutzmaßnahmen, die auf 80 % der Gesamtkosten steigen. Auch Erzeugerorganisationen können diese erweiterte Unterstützung in Anspruch nehmen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Ausweitung der Weintourismusförderung. Während diese bisher auf anerkannte branchenübergreifende Organisationen beschränkt war, können nun auch Schutzkonsortien Fördermittel erhalten, was die tourismusorientierte Weinvermarktung stärken wird.
Neue Kennzeichnungsvorschriften und QR-Code-Integration
Das „Weinpaket“ bringt auch wesentliche Änderungen bei den Kennzeichnungsvorschriften mit sich. Die Europäische Kommission erhält die ausschließliche Zuständigkeit für die Regulierung von QR-Codes, einschließlich der Verwendung von Piktogrammen oder Symbolen zur Angabe von Inhaltsstoffen. Diese Umstellung soll den Verbrauchern den Zugang zu Produktinformationen erleichtern und gleichzeitig die Einheitlichkeit auf den EU-Märkten gewährleisten.
Bei alkoholfreien und alkoholarmen Weinen werden die Alkoholgehalte durch angepasste Kennzeichnung klarer angegeben. Vollständig entalkoholisierte Weine werden als „alkoholfrei“ gekennzeichnet, wenn sie bis zu 0,05 % vol. Alkohol enthalten, oder als „alkoholfrei“, wenn der Alkoholgehalt zwischen 0,05 % und 0,5 % vol. liegt. Teilweise entalkoholisierte Weine erhalten die Bezeichnung „alkoholarm“ anstelle von „teilweise entalkoholisiert“, sofern sie unter dem für traditionelle Weinkategorien geltenden Mindestalkoholgehalt liegen.
Darüber hinaus muss das zur Entalkoholisierung verwendete Verfahren nun auf dem Etikett angegeben werden, um Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten. Auch die Herstellung von Schaumweinen wird sich ändern: Die Vorschriften erlauben künftig die zweite Gärung oder die Gasung als zulässige Methoden zur Erzeugung von Kohlensäure.
Zukunftsaussichten und Auswirkungen auf die Branche
Das „Weinpaket“ ist ein strategischer Schritt zur Modernisierung des EU-Weinsektors und zur Bewältigung von Klimawandel, veränderten Verbrauchertrends und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Ausweitung der Anbaurechte, die erhöhte finanzielle Unterstützung für KMU und die Anpassung der Fördermittel spiegeln den Fokus auf die langfristige Widerstandsfähigkeit der Branche wider. Gleichzeitig stehen die neuen Kennzeichnungsvorschriften im Einklang mit umfassenderen Transparenzinitiativen auf dem europäischen Lebensmittel- und Getränkemarkt.
Auch wenn die endgültige Umsetzung dieser Maßnahmen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, läuten sie eine Phase des Wandels für den europäischen Weinbau ein. Winzer, Erzeuger und Branchenakteure müssen sich über die anstehenden regulatorischen Änderungen informieren und darauf vorbereitet sein, um neue Chancen zu nutzen und die sich entwickelnden EU-Standards einzuhalten.