Spain Rioja Wine Cork

Spanien vereinfacht das Genehmigungssystem für Weinberge mit neuen Maßnahmen

Der spanische Ministerrat hat eine Änderung des Königlichen Dekrets zur Regelung der Weinproduktion verabschiedet. Mit dieser Änderung werden Maßnahmen eingeführt, die darauf abzielen, das Genehmigungsverfahren für Weinberge zu vereinfachen und den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Weinproduzenten gerecht zu werden.

Diese Initiative, die vom Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA) geleitet wird, zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für neue Weinbergsanlagen und Rebsortenklassifizierungen zu modernisieren und gleichzeitig die Nachhaltigkeit und Effizienz im Weinsektor zu verbessern.


Wichtigste Aktualisierungen der Verordnung

1. Priorisierung kleiner und mittlerer Weingüter

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Überarbeitung der Prioritätskriterien zugunsten kleiner und mittlerer Weinbaubetriebe. Die neue Verordnung zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand bei der Genehmigung von Weinbergen zu reduzieren und den Erzeugern ein zugänglicheres und effizienteres System zu bieten. Aktualisierte Fristen und Referenzdaten für die Verfahrensprüfung werden die Antragsverfahren vereinfachen, die Fairness verbessern und Verzögerungen verringern.

2. Vereinfachung der Rebsortenklassifizierung

Das Dekret vereinfacht das Verfahren zur Zulassung von Weinrebensorten in den autonomen Gemeinschaften Spaniens. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Abschaffung empfohlener Unterlagen: Ein Schritt zur Modernisierung des Systems und zur Beseitigung veralteter Klassifizierungen.
  • Aktualisierte Rebsortenliste: Die Liste der zugelassenen Rebsorten wurde überarbeitet, um sie an die aktuellen Bedürfnisse des Sektors anzupassen und Innovation und Anpassungsfähigkeit zu fördern.
  • Detaillierte Weinbauregister: Ein neuer Anhang beschreibt die Mindestdaten, die in Weinbauregistern erforderlich sind, und gewährleistet so eine nahtlose Integration mit dem landwirtschaftlichen Betriebsinformationssystem (SIEX).

Beschränkungen für neue Weinbergsanlagen

Die Regierung hat die für neue Weinbergsanierungen verfügbare Fläche für 2025 auf 914 Hektar begrenzt, was 0,1 % der gesamten Anbaufläche zum 31. Juli 2024 entspricht. Diese Begrenzung entspricht europäischen Vorschriften, die jährliche Erweiterungen von 0–1 % der im Vorjahr bepflanzten Fläche zulassen.

Autonome gemeinschaftsspezifische Maßnahmen

Mehrere autonome Gemeinschaften haben für 2024 eigene Beschränkungen zum Schutz lokaler Ursprungsbezeichnungen (g.U.) erlassen:

  • Kastilien und León: Maximal 100 Hektar für die geschützte Ursprungsbezeichnung Ribera del Duero, ohne völlige Beschränkungen bei der Neuanpflanzung.
  • Baskenland: Strengere Maßnahmen für die geschützten Ursprungsbezeichnungen Chacolí de Bizkaia und Chacolí de Getaria, die Neuanpflanzungen auf 10 bzw. 15 Hektar begrenzen und Wiederanpflanzungen verbieten.

Diese maßgeschneiderten Ansätze tragen den besonderen Bedürfnissen jeder Region Rechnung und bringen Wachstum mit dem Erhalt traditioneller Weineigenschaften in Einklang.


Wachstum und Nachhaltigkeit im Einklang halten

Diese Reformen unterstreichen das doppelte Engagement der spanischen Regierung für das Wachstum der Weinbranche und die Sicherstellung nachhaltiger Praktiken. Durch die Vereinfachung administrativer Verfahren und die Unterstützung kleinerer Erzeuger sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Gleichzeitig sichert die Regulierung der Rebflächenausweitung die Integrität der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und bewahrt so das Erbe und den Ruf spanischer Weine.

Quelle: Vinetur
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