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Neue europäische Verordnung stärkt die Position der Erzeuger: Ein Schub für g.U. und g.g.A.

Mit der Veröffentlichung einer neuen Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union am Dienstag, dem 23. April, wurde ein bedeutender Meilenstein im Bereich der europäischen Landwirtschaft und des Weinbaus erreicht.

Diese Verordnung, die mehrere grundlegende Aspekte der geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) ändert und aktualisiert, hat weitreichende Folgen nicht nur für die spanische Landwirtschaft und den Weinbau, sondern auch für ganz Europa. Ihre Auswirkungen betreffen Verbraucher und Erzeuger gleichermaßen und verändern die Landschaft hochwertiger Agrarprodukte grundlegend.

Spanien hat bei der Gestaltung und Aushandlung dieser Verordnung eine entscheidende Rolle gespielt und damit sein Engagement für den Schutz der Interessen seiner Landwirte und Erzeuger unter Beweis gestellt. Die Gründung der Gruppe der Freunde geografischer Angaben, in der 16 Mitgliedstaaten einen Konsens zu wichtigen Fragen erzielen wollen, unterstreicht Spaniens proaktive Haltung. Darüber hinaus verdeutlicht die aktive Beteiligung Spaniens an den Sitzungen der Arbeitsgruppen des Rates sein Engagement für die Wahrung gemeinsamer Interessen in einem zunehmend globalisierten und wettbewerbsintensiven Markt.

Eine der wichtigsten Bestimmungen der Verordnung ist die Stärkung der Rolle von Erzeugergruppen als Verwaltungsorgane geografischer Angaben. Diese Verbesserung fördert eine bessere Organisation und Wahrung gemeinsamer Interessen, was im heutigen globalisierten Markt unerlässlich ist. Darüber hinaus stellt die Ausweitung des Rechtsschutzes auf Domainnamen im Internet einen bedeutenden Fortschritt dar, indem sie die Vorschriften an das digitale Zeitalter anpasst und Qualitätsbezeichnungen vor potenziellem Online-Missbrauch schützt. Die detaillierte Regelung zur Verwendung von Handelsnamen geografischer Angaben als Zutaten in anderen Produkten gewährleistet Transparenz und Wahrhaftigkeit bei der Kennzeichnung, ermöglicht es Verbrauchern, informierte Entscheidungen zu treffen und Lebensmittelbetrug zu bekämpfen.

Mit 381 im Gemeinschaftsregister eingetragenen Qualitätsbezeichnungen, darunter 146 für Weine, demonstriert Spanien den Reichtum und die Vielfalt seines Agrar- und Weinsektors. Der Erhalt dieser Herkunftsbezeichnungen sichert nicht nur lokale Traditionen und Produktionsmethoden, sondern stärkt auch die ländliche Wirtschaft. Er trägt zur Vitalität benachteiligter Gemeinschaften bei, indem er ein stabiles Einkommen generiert und Arbeitsplätze schafft.

Darüber hinaus dürften diese Regelungen die internationale Vermarktung spanischer Produkte stärken. Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben sind dabei zentrale Instrumente, um spanische Produkte im Ausland zu differenzieren und ihre Wahrnehmung zu verbessern. Sie festigen Spaniens Ruf als Produzent hochwertiger Lebensmittel und Weine und stärken seine Position auf den Weltmärkten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese neue Verordnung nicht nur eine Konsolidierung bestehender Regelungen darstellt, sondern auch einen bedeutenden Fortschritt beim Schutz und der Förderung europäischer Agrar- und Weinprodukte. Sie stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt und sichert ihre nachhaltige Zukunft, wodurch die Grundlage für anhaltendes Wachstum und Wohlstand in diesem Sektor geschaffen wird.

Quelle: Vinetur

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