Die Europäische Kommission plant die Einführung eines standardisierten Begriffskatalogs für alkoholarme und alkoholfreie Weine, um die Transparenz für die Verbraucher zu erhöhen und das schnell wachsende Marktsegment zu unterstützen.
Ein von Euractiv eingesehener Verordnungsentwurf schlägt die Verwendung geläufiger Begriffe wie „null Alkohol“, „alkoholfrei“ und „alkoholarm“ vor, um die Einheitlichkeit der Kennzeichnung in der gesamten EU zu verbessern.
Standardisierung der Terminologie für alkoholfreie und alkoholarme Weine
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) von 2021 führte „alkoholfreien Wein“ (bis zu 0,5 % vol. Alkohol) und „teilweise alkoholfreien Wein“ (über 0,5 % vol.) auf dem europäischen Markt ein. Die neue Verordnung zielt jedoch darauf ab, diese Klassifizierungen zu präzisieren, um den Verbrauchern die Kaufentscheidung zu erleichtern.
Gemäß dem Entwurfsvorschlag:
- Die Bezeichnung „alkoholfrei“ würde für Weine mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,05 % oder 0,1 % gelten, wobei der genaue Grenzwert noch geprüft wird.
- Die Bezeichnungen „alkoholfrei“ und „alkoholarm“ entsprechen den bestehenden Definitionen des CAP und erleichtern es den Verbrauchern, sich im Weinangebot zurechtzufinden.
Erweiterte Marktchancen
Über die Terminologie hinaus zielt die Verordnung darauf ab, die technischen Vorschriften zur Entalkoholisierung zu modernisieren, die Herstellung alkoholarmer Schaumweine zu erleichtern und die zulässigen Weinkategorien zu erweitern. Dies umfasst Bestimmungen für aromatisierte Weine mit niedrigem Alkoholgehalt und erlaubt sogar die Verwendung von Roséwein in Glühwein, dem beliebten Getränk der europäischen Wintermonate.
Darüber hinaus prüft die Kommission Anpassungen der Vorschriften für die elektronische Nährwertkennzeichnung. Diese Initiative trägt der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach Transparenz hinsichtlich der Inhaltsstoffe und Produktionsmethoden von Wein Rechnung.
Herausforderungen im Weinsektor bewältigen
Trotz seiner traditionellen Vormachtstellung im Welthandel kämpft der EU-Weinsektor mit sich ändernden Verbraucherpräferenzen, Überproduktion und dem Klimawandel, was ihm die Bezeichnung „kranker Mann“ der europäischen Lebensmittel- und Getränkeindustrie eingebracht hat.
Als Reaktion darauf berief die Europäische Kommission ein Forum von Branchenexperten und nationalen Vertretern ein, um Lösungen zu erarbeiten. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehörten:
- Mehr Flexibilität im EU-Recht der Weinbaurechte zur besseren Steuerung des Produktionspotenzials.
- Neue Initiativen zur Förderung des Weintourismus als Einnahmequelle.
- Erweiterung des Marktzugangs durch eine verbraucherfreundlichere Gestaltung von Weinen mit niedrigem Alkoholgehalt.
Zeitplan für die Umsetzung
Es wird erwartet, dass die Kommission die Verordnung bis April 2025 abschließen wird. Sollten diese Änderungen verabschiedet werden, könnten sie die Landschaft der alkoholarmen und alkoholfreien Weine in der EU erheblich verändern und sowohl das Verbrauchervertrauen als auch die Widerstandsfähigkeit der Branche stärken.
Quelle: Euractiv